Nachweise für den Schulsozialfonds


Verfasst von: Schulleitung am 27 Aug 2026
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass für die Prüfung der Berechtigung zur Inanspruchnahme des Schulsozialfonds immer ein aktuell gültiger und vollständiger Bürgergeld- oder Wohngeldbescheid in Kopie im Sekretariat vorgelegt werden muss. Auf den Bescheiden darf weder geschwärzt noch handschriftlich etwas ergänzt werden. Fotografien können leider nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung der Nicolaischule