Schulordnung/Hausordnung der
Nicolaischule - Städtische Oberschule
I. Präambel
II. Klassenraumregeln
III. Hausordnung
A Unterricht
B Pausenregelung
C Ordnung im Gebäude
D Verhalten auf dem Schulgelände
E Entschuldigungen/Freistellungen
/Zuspätkommen
F Alarm
G Verbote
H Sanktionen
I Abschlussbemerkungen
I. Präambel
Unsere Schule ist ein Lern- und Lebensort, an dem alle Lernenden und Lehrenden ein Recht auf persönliche Unversehrtheit haben. Darum bemühen wir uns um Rücksicht, Freundlichkeit, Toleranz, Hilfsbereitschaft und Verständnis gegenüber dem anderen. Uns ist bewusst, dass man nur in einer friedfertigen und angstfreien Atmosphäre gut lehren und lernen kann. Probleme und Konflikte tragen wir gewaltfrei aus.
Wir Lehrer und Eltern wollen unsere Schüler zu jungen Menschen erziehen, die in der Lage sind selbständig, eigenverantwortlich und leistungsbereit zu handeln.
Nur wenn sich alle Beteiligten daran halten, wird uns das gelingen:
Wir Lehrer wollen konsequent aber auch tolerant und freundlich mit unseren Schülern umgehen, den Unterricht so planen und gestalten, dass sich Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft entwickeln können.
Wir halten die Gremienbeschlüsse als Voraussetzung für einheitliches Handeln ein.
Wir Schüler begegnen unseren Mitschülern und Lehrern freundlich, tolerant und respektvoll. In die Entwicklung unserer Schule als Lern- und Lebensort versuchen wir uns aktiv einzubringen und tragen durch unser Verhalten und unsere Mitarbeit zum Gelingen des Unterrichts bei.
Wir Eltern kooperieren mit der Schule, zeigen unser Interesse, indem wir Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien unserer Kinder kontrollieren. Außerdem tragen wir Beschlüsse und Verabredungen mit aber auch notwendige Sanktionen.
Wir als Schulleitung kontrollieren die Qualität von Unterricht, sowie die Einhaltung von Beschlüssen aber sanktionieren auch Fehlverhalten.
Ziel ist eine gute Schul- und Klassenatmosphäre, indem wir uns mit Achtung begegnen und wertschätzend miteinander umgehen.
II. Klassenraumregeln
- Ich bin mit dem Stundenbeginn arbeitsbereit.
- Ich verhalte mich im Unterricht so, dass alle ungestört arbeiten können.
- Elektronische Geräte, wie Handys undTablet PCs und entsprechendes Zubehör
benutze ich nur in den Pausen!
Handys werden vor Unterrichtsbeginn unaufgefordert in die Handyboxen beim Lehrer gelegt!
- Ich esse und trinke nur in den Pausen!
- Ich achte das Eigentum meiner Mitschüler und der Schule und gehe damit sorgsam um.
Festgestellte Mängel melde ich sofort dem Lehrer!
III. Hausordnung
A Unterricht
- Der Unterricht beginnt in der Regel 7:45 Uhr (Abweichung nach Plan).
- Alle Schülerinnen und Schüler warten bis 7:40 Uhr auf
dem Schulhof. Der Aufenthalt im Schülercafe, ist
Schülern, die Verkehrs bedingt sehr zeitig in der Schule sind, unter Aufsicht
gestattet. (Offener Beginn)
- Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihre
Unterrichtsräume.
- Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin oder Lehrer im
oder vor dem Unterrichtsraum, meldet sich die Klassensprecherin oder der
Klassensprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
- Während der Unterrichtszeit verhalten sich im Schulgebäude alle ruhig.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet Hausaufgaben zu erledigen.
Schülerinnen und Schüler, die aus irgendeinem Grund ihre Hausaufgaben nicht
angefertigt haben, teilen dies dem Lehrer/der Lehrerin zu Beginn der Stunde
mit.
Versäumte Hausaufgaben werden in der folgenden Stunde nachgereicht.
- Werden Hausaufgaben mehrfach nicht erledigt oder Arbeitsmaterialien
wiederholt vergessen, werden pädagogische Maßnahmen zum Nacharbeiten
angeordnet.
- Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht wegen Krankheit versäumt
haben, holen so bald wie möglich den versäumten Lernstoff nach, erkundigen
sich wegen Klassenarbeiten und sprechen bei Problemen mit dem Fachlehrer.
Versäumte Klassenarbeiten werden zu einem festgelegten Zeitpunkt
nachgeschrieben (Nachschreibetermin).
- Bei nachhaltigen Störungen des Unterrichts können Schülerinnen und Schüler
von der laufenden Unterrichtsstunde vorübergehend ausgeschlossen werden.
Wenn Schülerinnen und Schüler durch anhaltende oder wiederholte
Äußerungen oder Aktivitäten den Unterrichtsablauf erheblich beeinträchtigen
oder
zum Erliegen bringen, veranlasst der Lehrer/ die Lehrerin, dass der Schüler/
die Schülerin außerhalb des Fachraumes unter Aufsicht Aufgaben löst. Weigert
sich betreffender Schüler/ betreffende Schülerin den Raum zu verlassen, wird
ein Mitschüler beauftragt, die Schulleitung zu informieren, die ihn/sie dann des
Raumes verweist.
- Nimmt ein Schüler/ eine Schülerin vorsätzlich nicht am Unterricht teil
(unentschuldigtes Fehlen), informiert die Schulleitung die Eltern und verweist
ihn/ sie der Schule, da so der Verpflichtung zur Aufsicht nicht nachgekommen
werden kann.
- Beim Besuch der Schule tragen Schülerinnen und Schüler für den Unterricht
angemessene Kleidung (z. B. keine Militär-, Disco- oder Strandkleidung).
- Kopftuch im Unterricht: Art.4 Abs.1 und 2 im Grundgesetz der BRD garantiert die Unverletzlichkeit der Freiheit der Glaubens, des Gewissens und der Freiheit des
religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dazu ist es den Schülerinnen
und Schülern erlaubt, religiöse Kopfbedeckungen im Unterricht zu tragen.
B Pausenregelung
- Beim Verlassen des Unterrichtsraumes wird dieser in ordentlichem Zustand
verlassen. Die Lehrerin/der Lehrer verlässt den Raum als Letzte/r und
schließt diesen ab. Der Ordnungsdienst der Klasse bzw. des Kurses wischt die
Tafel ab. In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das
Schulgebäude.
- „Regenpausen“ werden durch ein dreimaliges Klingelzeichen angekündigt. Die
Schülerinnen und Schüler können sich dann auch in den Klassenräumen oder
auf den Fluren aufhalten.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich auf dem Schulhof und im
Gebäude rücksichtsvoll zu verhalten und weder sich selbst noch andere zu
gefährden.
- In den großen Pausen ist Zeit zum Frühstücken, zur Erholung und Bewegung.
- Mehrere Aufsichten betreuen die Schülerinnen und Schüler während der
Hofpausen.
Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer ist unbedingt Folge zu
leisten.
- Der Turnhallenbereich kann erst zu Beginn des Sportunterrichts betreten
werden.
- Die Toiletten sind vor Unterrichtsbeginn und während der großen Pausen
geöffnet. Im Notfall kann man während des
Unterrichts und der kleinen Pausen einen Toilettenschlüssel im Sekretariat
erhalten.
C Ordnung im Gebäude
- Alle Mitglieder der Schule achten auf ein freundliches und sauberes
Erscheinungsbild der Schule. Das heißt insbesondere, dass alle den eigenen
Müll selbst entsorgen und aktiv dazu beitragen, dass weniger Müll anfällt.
- Fundsachen werden, sofern sie niemandem aus der eigenen Klasse oder dem
eigenen Kurs gehören, beim Hausmeister abgegeben.
- Geld und andere Wertsachen sollten weder in den Umkleideräumen noch auf
den Fluren noch in den Klassenräumen aufbewahrt werden (Diebstahlgefahr).
- Am Ende jedes Schultags werden die Stühle auf die Tische gestellt;
Fachlehrer/Fachlehrerinnen achten darauf, dass das Licht ausgeschaltet ist
und die Fenster geschlossen sind.
- Das Mittagessen wird im Essenraum eingenommen. Am Essen können nur
Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die eine gültige Essenmarke vorlegen.
Für das Abräumen und Säubern der Tische ist jede Schülerin, jeder Schüler
selbst verantwortlich. Jacken sind auszuziehen, an die entsprechenden Haken
zu hängen und Mützen abzunehmen.
- Das Schülercafé ist täglich geöffnet. Der Verkauf an
Schülerinnen und Schüler findet ausschließlich in der 1. und 2. großen Pause
statt.
- Nur Schüler, die persönlich etwas zu erledigen haben (fragen, melden,
abgeben,
abholen), sollen das Sekretariat betreten. Alle Schülerinnen und Schüler
verhalten sich im Sekretariat ruhig und der Sekretärin gegenüber höflich.
D Verhalten auf dem Schulgelände
- Auf dem Schulgelände ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr für
Schülerinnen und Schüler das Motorrad- und Fahrradfahren nicht gestattet.
Mofas und Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Einstellplätzen
abgestellt.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit Erlaubnis gestattet.
- Jahreszeitlich bedingt ist das Werfen von Kastanien, Eicheln, Schneebällen u.
ä. verboten.
- Auf dem Schulgelände wird anfallender Müll nur in den dafür vorgesehenen
Behältern entsorgt.
- Schulfremde Personen dürfen sich während der Unterrichtszeit nach
Anmeldung im Sekretariat auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
aufhalten.
E Entschuldigungen/Freistellungen/Zuspätkommen
- Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht versäumen, müssen von den
Eltern schriftlich entschuldigt werden. Die Entschuldigung muss den jeweiligen
Klassenlehrern unverzüglich am ersten Tag des Wiedererscheinens vorliegen.
Eine frühere mündliche oder fernmündliche Mitteilung ist spätestens am
zweiten Tag des Fehlens erforderlich. Die Schule kann ggf. ein ärztliches Attest
anfordern.
- Wird eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit als krank
entlassen, ist ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung der Eltern
mitzubringen. Die Fachlehrerin/der Fachlehrer vermerkt die Entlassung im
Klassenbuch.
- Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn einer Unterrichtsstunde nicht
anwesend sind, gelten als verspätet und werden wie alle fehlenden bzw.
verspäteten Schüler ins Klassenbuch eingetragen.
- Schülerinnen und Schüler, die wegen Krankheit vor dem Ende eines
Unterrichtstages nach Hause entlassen werden wollen, melden sich im
Sekretariat.
- Die Entlassung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nur nach telefonischer
Rücksprache mit einem Personensorgeberechtigten.
- Arztbesuche sollten in der Regel außerhalb des Unterrichts stattfinden. Lässt
es sich nicht vermeiden, muss der Schüler/die Schülerin eine Mitteilung der
Eltern vor dem Termin beim Klassenleiter vorlegen.
- Sollen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden, kann auf
schriftlichen Antrag der Eltern eine Beurlaubung von bis zu drei Tagen vom
Klassenleiter ausgesprochen werden. Beurlaubungen bis zu 4 Wochen sind
nur durch die Schulleiterin möglich. Beurlaubungsanträge über mehr als 4
Wochen werden vom zuständigen Schulrat entschieden. Alle Anträge sind im
Regelfall mindestens 14 Tage vorher beim Klassenleiter einzureichen.
- Kann ein Schüler, der zum Unterricht zu spät kommt, den Grund
dokumentieren, ist er vom Fachlehrer zum Unterricht zuzulassen. Kann er
keinen Grund dokumentieren, darf er nicht mehr an der laufenden
Unterrichtsstunde teilnehmen.
F Alarm
- Die Sicherheitseinrichtungen im Schulgebäude müssen jeder Zeit
funktionstüchtig sein. Die Auslösung von Not- und Alarmanlagen ist nur für den
Ernstfall vorgesehen. Ein Missbrauch kann die Sicherheit der anderen
Schulangehörigen gefährden, ist strengstens untersagt und wird zur Anzeige
gebracht.
Bei Feueralarm (Sirene) verlassen alle unverzüglich das Schulgebäude auf den
vorgegebenen Fluchtwegen und begeben sich klassen- bzw. kursweise auf den
dafür vorgesehenen Platz.
G Verbote
- In den Gebäuden und auf dem Schulgrundstück gilt ein Rauchverbot ohne
Ausnahmemöglichkeit sowie im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen
außerhalb des Schulgrundstücks.
- Es ist verboten, Waffen aller Art (Kampfspray, Messer, Schlagring, usw.) und
waffenähnliche Gegenstände auf das
Schulgelände und in das Schulgebäude mitzubringen und zu benutzen. Bei
Verstößen ist mit einer polizeilichen Anzeige zu rechnen.
- Die Nutzung elektronischer Gegenstände wie Handys, MP3-Player etc. incl.
Zubehör ist im Unterricht verboten.
Bei Zuwiderhandlungen werden unverzüglich Erziehungs- und Ordnungs-
maßnahmen eingeleitet.
- Darüber hinaus dürfen keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von Schülerinnen
und Schülern, Lehrpersonal oder anderem Personal gemacht und veröffentlicht
werden.
Der Austausch von Gewaltvideos u. Ä. ist untersagt. Ein Verstoß gegen das
Persönlichkeitsrecht wird ebenfalls zur Anzeige gebracht.
- Das Mitbringen, der Gebrauch und die Weitergabe bzw. der Vertrieb von
Drogen (einschließlich Alkohol) jeglicher Art ist verboten. Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz haben ohne Ausnahme strafrechtliche Konsequenzen.
Darüber hinaus wird auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes
Brandenburg eine Ordnungsmaßnahme durchgeführt.
- Das Mitbringen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern auf dem
Schulgelände ist untersagt.
- Das Anbringen von Graffitis jeglicher Art ist verboten.
H Sanktionen
- Hier gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel:
1. Erziehungsmaßnahmen sind insbesondere
1. das Gespräch und die Ermahnung
2. die Gelegenheit der Wiedergutmachung (z. B. Reinigungsarbeiten)
3. die Eintragung des Fehlverhaltens in das Klassenbuch
4. die Missbilligung des Verhaltens durch eine schriftliche Mitteilung an die
Eltern
5. die Wegnahme von Gegenständen bis zum Ende der Unterrichtsstunde
oder des Unterrichtstages (z. B. Handy, MP3-Player), Abholung durch
Eltern bei der Schulleitung
6. zeitweiliger Ausschluss im Rahmen einer Unterrichtsstunde
7. Anordnung von Nacharbeit
2. § 64 (2), (3), (4), (5) Ordnungsmaßnahmen (Brandenburgisches Schulgesetz)
3. polizeiliche Anzeige mit strafrechtlicher Verfolgung bei groben Verstößen und
Zuwiderhandlungen
I Schlussbemerkungen
- Das Verhalten in der Turnhalle, auf dem Sportplatz, in den Medienräumen und
naturwissenschaftlichen Kabinetten, im Essenraum und Schülercafe` werden
gesondert geregelt (s. Anlagen).
- Alle Regelungen gelten auch für schulische Veranstaltungen, wie Projekttage,
Wanderfahrten, Schulfeste usw.
- Wir achten alle gemeinsam auf die Einhaltung unserer Schulordnung, die wir
zusammen erstellt haben und deren Grundlage das Schulgesetz des Landes
Brandenburg ist. Die von uns beabsichtigte und geschaffene Lernsituation ist
nicht allein für uns jeden Tag wichtig, sondern sie prägt auch das Bild unserer
Schule in der Öffentlichkeit.
- Die vorstehenden Regelungen sollen der Orientierung und der Erleichterung
des Schullebens dienen. Sie können und sollen geändert werden, wenn sich
dies nach Prüfung als zweckdienlich erweist.
Inkrafttreten am 31.08.2009
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Lehrerkonferenz Elternkonferenz
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Schülerrat Schulleitung