Schulordnung / Hausordnung der
Nicolaischule - Städtische Oberschule
Die Schulordnung / Hausordnung der Nicolaischule - Städtische Oberschule tritt durch Beschlüsse der Gremien am 26.09.2022 in Kraft.
 
Präambel
Unsere Schule ist ein Lern- und Lebensort, an dem alle Lernenden und Lehrenden ein Recht auf persönliche Unversehrtheit haben. Darum bemühen wir uns um Rücksicht, Freundlichkeit, Toleranz, Hilfsbereitschaft und Verständnis gegenüber dem anderen. Uns ist bewusst, dass man nur in einer friedfertigen und angstfreien Atmosphäre gut lehren und lernen kann. Probleme und Konflikte tragen wir gewaltfrei aus.
Wir Lehrer und Eltern wollen unsere Schüler zu jungen Menschen erziehen, die in der Lage sind selbständig, eigenverantwortlich und leistungsbereit zu handeln.
Nur wenn sich alle Beteiligten daran halten, wird uns das gelingen:
Wir Lehrer wollen konsequent aber auch tolerant und freundlich mit unseren Schülern umgehen, den Unterricht so planen und gestalten, dass sich Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft entwickeln können. 
Wir halten die Gremienbeschlüsse als Voraussetzung für einheitliches Handeln ein.
Wir Schüler begegnen unseren Mitschülern und Lehrern freundlich, tolerant und respektvoll. In die Entwicklung unserer Schule als Lern- und Lebensort versuchen wir uns aktiv einzubringen und tragen durch unser Verhalten und unsere Mitarbeit zum Gelingen des Unterrichts bei.
Wir Eltern kooperieren mit der Schule, zeigen unser Interesse, indem wir Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien unserer Kinder kontrollieren. Außerdem tragen wir Beschlüsse und Verabredungen mit aber auch notwendige Sanktionen.
Wir als Schulleitung kontrollieren die Qualität von Unterricht, sowie die Einhaltung von Beschlüssen aber sanktionieren auch Fehlverhalten.
Ziel ist eine gute Schul- und Klassenatmosphäre, indem wir uns mit Achtung begegnen und wertschätzend miteinander umgehen.
Hausordnung
Unterricht
  • Der Unterricht beginnt in der Regel 7:50 Uhr (Abweichung nach Plan, citySchulApp).
  • Alle Schülerinnen und Schüler warten bis 7:45 Uhr auf dem Schulhof. Der Aufenthalt im Schulgebäude ist Schülern, die verkehrsbedingt sehr zeitig an der Schule sind, bei entsprechender Witterung unter Aufsicht gestattet (Frühaufsicht montags-freitags 07:15-07:45 Uhr).
  • Mit dem Vorklingeln begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihre Unterrichtsräume.
  • Ist fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin oder Lehrer im oder vor dem Unterrichtsraum, meldet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
  • Während der Unterrichtszeit verhalten sich im Schulgebäude alle ruhig.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet Hausaufgaben zu erledigen. Schülerinnen und Schüler, die aus irgendeinem Grund ihre Hausaufgaben nicht angefertigt haben, teilen dies dem Lehrer/der Lehrerin zu Beginn der Stunde mit. Versäumte Hausaufgaben werden in der folgenden Stunde nachgereicht.
  • Werden Hausaufgaben mehrfach nicht erledigt oder Arbeitsmaterialien wiederholt vergessen, werden pädagogische Maßnahmen zum Nacharbeiten angeordnet. Die Erziehungsberechtigten werden darüber telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt.
  • Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht wegen Krankheit versäumt haben, holen den versäumten Lernstoff selbstständig und so bald wie möglich nach, erkundigen sich wegen Klassenarbeiten und sprechen bei Problemen mit dem Fachlehrer. Versäumte Klassenarbeiten werden zu einem festgelegten Zeitpunkt nachgeschrieben (Nachschreibetermin).
  • Bei nachhaltigen Störungen des Unterrichts können Schülerinnen und Schüler von der laufenden Unterrichtsstunde vorübergehend ausgeschlossen werden. Eine solche Situation ist dann gegeben, wenn Schülerinnen und Schüler durch anhaltende oder wiederholte Äußerungen oder Aktivitäten den Unterrichtsablauf erheblich beeinträchtigen oder zum Erliegen bringen. Die Lehrerin / der Lehrerteilt in diesem Fall mit, wohin diese sich zu begeben haben und welche Aufgaben erledigt werden müssen.
  • Beim Besuch der Schule tragen Schülerinnen und Schüler für den Unterricht angemessene Kleidung (keine Badebekleidung; nicht nur Unterwäsche; keine Symbolik, die Zugehörigkeit zu verbotenen Gruppen darstellt).
  • Der Art. 4 Abs.1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert die Unverletzlichkeit der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dazu ist es den Schülerinnen und Schülern erlaubt, religiöse Kopfbedeckungen im Unterricht zu tragen.
Pausenregelung
  • Beim Verlassen des Unterrichtsraumes wird dieser in ordentlichem Zustand verlassen. Die Lehrerin/der Lehrer verlässt den Raum als Letzte/r und schließt diesen ab. Der Ordnungsdienst der Klasse bzw. des Kurses wischt die Tafel ab. In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude.
  • „Regenpausen“ werden durch ein dreimaliges Klingelzeichen angekündigt. Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgebäude während der „Regenpausen“ nicht und halten sich ausschließlich in den Klassenräumen auf.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich auf dem Schulhof und im Gebäude rücksichtsvoll zu verhalten und weder sich selbst noch andere zu gefährden.
  • In den großen Pausen ist Zeit zum Frühstücken, zur Erholung und Bewegung.
  • Mehrere Aufsichten betreuen die Schülerinnen und Schüler während der Hofpausen. Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Der Turnhallenbereich kann erst zu Beginn des Sportunterrichts betreten werden.
  • Die Toiletten sind während der Pausen geöffnet. Mit Erlaubnis des Lehrers darf ein Schüler im Ausnahmefall während des Unterrichts auf die Toilette gehen.
Ordnung im Gebäude
  • Alle Mitglieder der Schule achten auf ein freundliches und sauberes Erscheinungsbild der Schule. Das heißt insbesondere, dass alle den eigenen Müll selbst entsorgen und aktiv dazu beitragen, dass weniger Müll anfällt.
  • Fundsachen werden, sofern sie niemandem aus der eigenen Klasse oder dem eigenen Kurs gehören, im Sekretariat abgegeben.
  • Geld und andere Wertsachen sollten weder in den Umkleideräumen noch auf den Fluren noch in den Klassenräumen aufbewahrt werden (Diebstahlgefahr). Die Schule haftet nicht für etwaige Verluste.
  • Am Ende jedes Schultags werden die Stühle auf die Tische gestellt. Fachlehrer / Fachlehrerinnen achten darauf, dass das Licht ausgeschaltet ist und die Fenster geschlossen sind.
  • Das Mittagessen wird im Essenraum eingenommen. Am Essen können nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die eine gültige Essenmarke vorlegen. Für das Abräumen und Säubern der Tische ist jede Schülerin / jeder Schüler selbst verantwortlich. Jacken sind auszuziehen, an die entsprechenden Haken zu hängen und Mützen abzunehmen.
  • Das Schülercafé ist dienstags, mittwochs und donnerstags in den großen Pausen (09:20-09:35 Uhr und 12:05-12:30 Uhr) geöffnet. Der Verkauf an Schülerinnen und Schüler findet ausschließlich in der 1. und 2. großen Pause statt.
  • Nur Schüler, die persönlich etwas zu erledigen haben (fragen, melden, abgeben, abholen), sollen das Sekretariat betreten. Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich im Sekretariat ruhig und der Sekretärin gegenüber höflich. Die Sprechzeiten sind einzuhalten.
Verhalten auf dem Schulgelände
  • Auf dem Schulgelände ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr für Schülerinnen und Schüler das Motorrad- und Fahrradfahren nicht gestattet. Mofas und Fahrräder werden an den dafür vorgesehenen Einstellplätzen abgestellt.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist in den Pausen grundsätzlich untersagt. Im Ausnahmefall entscheidet die Schulleitung darüber, ob eine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes erteilt werden kann.
  • Jahreszeitlich bedingt ist das Werfen von Kastanien, Eicheln, Schneebällen u. Ä. verboten.
  • Auf dem Schulgelände wird anfallender Müll nur in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.
  • Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände und im Schulgebäude grundsätzlich untersagt (Ausnahmen gelten für Elternsprechtage etc.).
Entschuldigungen / Freistellungen / Zuspätkommen
  • Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht versäumen, müssen von den Eltern schriftlich entschuldigt werden. Die Entschuldigung muss den jeweiligen Klassenlehrern unverzüglich am ersten Tag des Wiedererscheinens vorliegen. Eine entsprechende Vorlage ist in der citySchulApp unter „Formulare“ zu finden. Eine frühere mündliche oder fernmündliche Mitteilung ist spätestens am zweiten Tag des Fehlens erforderlich. Die Schule kann ggf. ein ärztliches Attest anfordern.
  • Wird eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit als krank entlassen, ist ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung der Eltern mitzubringen. Die Fachlehrerin / der Fachlehrer vermerkt die Entlassung im Klassenbuch, im Schulverwaltungsprogramm oder auf den entsprechenden Vordrucken, die im Sekretariat ausliegen.
  • Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn einer Unterrichtsstunde nicht anwesend sind, gelten als verspätet und werden wie alle fehlenden bzw. verspäteten Schüler ins Klassenbuch bzw. ins Schulverwaltungsprogramm eingetragen. Die Fehlzeiten werden summiert und ggf. zu ganzen Fehlstunden zusammengefasst.
  • Schülerinnen und Schüler, die wegen Krankheit vor dem Ende eines Unterrichtstages nach Hause entlassen werden wollen, geben dem entsprechenden Fachlehrer Bescheid und melden sich unverzüglich bei der Schulgesundheitsfachkraft im Raum E2.08.
  • Die Entlassung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nur nach telefonischer Rücksprache mit einem Personensorgeberechtigten.
  • Arztbesuche sollten in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Lässt es sich nicht vermeiden, muss die Schülerin / der Schüler eine Mitteilung der Eltern vor dem Termin beim Klassenleiter vorlegen.
  • Sollen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden, kann auf schriftlichen Antrag der Eltern eine Beurlaubung von bis zu drei Tagen vom Klassenleiter ausgesprochen werden. Beurlaubungen bis zu 4 Wochen sind nur durch die Schulleitung möglich. Beurlaubungsanträge über mehr als 4 Wochen werden vom zuständigen Schulrat entschieden. Alle Anträge sind im Regelfall mindestens 14 Tage vorher beim Klassenleiter einzureichen.
  • Kann ein Schüler, der zum Unterricht zu spät kommt, den Grund dokumentieren, ist er vom Fachlehrer zum Unterricht zuzulassen. Kann er keinen Grund dokumentieren, entscheidet der Fachlehrer, ob betreffender Schüler an der Unterrichtsstunde teilnehmen darf.
Alarm
  • Die Sicherheitseinrichtungen im Schulgebäude müssen jeder Zeit funktionstüchtig sein. Die Auslösung von Not- und Alarmanlagen ist nur für den Ernstfall vorgesehen. Ein Missbrauch kann die Sicherheit der anderen Schulangehörigen gefährden, ist strengstens untersagt und wird zur Anzeige gebracht.
  • Bei Feueralarm (Sirene) verlassen alle unverzüglich das Schulgebäude auf den vorgegebenen Fluchtwegen und begeben sich klassen- bzw. kursweise auf den dafür vorgesehenen Sammelplatz.
  • Im Amokfall ist den Anweisungen der zentralen Durchsage Folge zu leisten.
Verbote
  • In den Gebäuden und auf dem Schulgrundstück gilt ein Rauchverbot ohne Ausnahmemöglichkeit sowie im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.
  • Es ist verboten, Waffen aller Art (Kampfspray, Messer, Schlagring, usw.) und waffenähnliche Gegenstände auf das Schulgelände und in das Schulgebäude mitzubringen und zu benutzen. Bei Verstößen ist mit einer polizeilichen Anzeige zu rechnen.
  • Die Nutzung privater elektronischer Gegenstände wie Smartphones, MP3-Player etc. inkl. Zubehör ist im Unterricht nur mit Erlaubnis des Lehrers möglich. Bei Zuwiderhandlungen werden unverzüglich Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.
  • Darüber hinaus dürfen keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonal oder anderem Personal gemacht und veröffentlicht werden. Der Austausch von Gewaltvideos u. Ä. ist untersagt. Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht wird ebenfalls zur Anzeige gebracht.
  • Das Mitbringen, der Gebrauch und die Weitergabe bzw. der Vertrieb von Drogen (einschließlich Alkohol) jeglicher Art sind verboten. Bei begründeten Verdachtsfällen ist eine Durchsuchung persönlicher Gegenstände der Schülerin / des Schülers durch die Polizei möglich. Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten werden darüber unmittelbar in Kenntnis gesetzt. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz haben ohne Ausnahme strafrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus wird auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Brandenburg eine Ordnungsmaßnahme durchgeführt.
  • Das Mitbringen und die Verwendung von Feuerwerkskörpern auf dem Schulgelände ist untersagt.
  • Das Anbringen von Graffitis jeglicher Art ist verboten.
Sanktionen
Hier gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel:
  • Erziehungsmaßnahmen sind insbesondere
  1. das Gespräch und die Ermahnung
  2. die Gelegenheit der Wiedergutmachung (z. B. Reinigungsarbeiten)
  3. die Eintragung des Fehlverhaltens in das Klassenbuch
  4. die Missbilligung des Verhaltens durch eine schriftliche Mitteilung an die Eltern
  5. die Wegnahme von Gegenständen bis zum Ende der Unterrichtsstunde oder des Unterrichtstages (z. B. Smartphone, MP3-Player), Abholung durch Eltern bei der Schulleitung
  6. zeitweiliger Ausschluss im Rahmen einer Unterrichtsstunde
  7. Anordnung von Nacharbeit
  • § 64 (2), (3), (4), (5) Ordnungsmaßnahmen (Brandenburgisches Schulgesetz)
  • polizeiliche Anzeige mit strafrechtlicher Verfolgung bei groben Verstößen und Zuwiderhandlungen
Schlussbemerkungen
  • Das Verhalten in der Turnhalle, auf dem Sportplatz, in den Medienräumen und naturwissenschaftlichen Kabinetten, im Essenraum und Schülercafé werden gesondert geregelt.
  • Alle Regelungen gelten auch für schulische Veranstaltungen, wie Projekttage, Wanderfahrten, Schulfeste usw.
  • Wir achten alle gemeinsam auf die Einhaltung unserer Schulordnung, die wir zusammen erstellt haben und deren Grundlage das Schulgesetz des Landes Brandenburg ist. Die von uns beabsichtigte und geschaffene Lernsituation ist nicht allein für uns jeden Tag wichtig, sondern sie prägt auch das Bild unserer Schule in der Öffentlichkeit.
  • Die vorstehenden Regelungen sollen der Orientierung und der Erleichterung des Schullebens dienen. Sie können und sollen geändert werden, wenn sich dies nach Prüfung als zweckdienlich erweist.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestandteile dieser Hausordnung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der Hausordnung im Übrigen davon unberührt. 
Die Anlagen der Hausordnung liegen in der jeweils gültigen Fassung zur Einsichtnahme in der Schule aus.