Übersicht über die Bedingungen zum Erwerb der einzelnen Abschlüsse in Oberschulen
integratives System   ( gültig ab 01.08.2011 )
 
einfache Berufsbildungsreife: 
wird mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 erreicht
 
 Erweiterte Berufsbildungsreife
- keine Note 6 
- höchstens zwei Noten 5
- dabei sind beide Noten 5 mit je einer Note 3 in anderen Fächern    auszugleichen,
- alle anderen Fächer mindestens Note 4,
 
Hinweis 1:
Von den Fächern DE und MA darf höchstens eines mit 5 bewertet worden sein.
Hinweis 2:
Ein Fach aus der Fächergruppe I muss mit einem Fach aus Fächergruppe I ausgeglichen werden.
Hinweis 3: 
Noten aus B- Kursen werden in das A- Niveau umgerechnet (Noten in B- Niveau entsprechen einer um eine Stufe besseren Note im A- Niveau).
 
Fachoberschulreife 
- mindestens 2 Kurse im B- Niveau mit mindestens der Note 4
- in den A- Kursen mindestens die Note 3 
- in zwei weiteren Fächern mindestens die Note 3
- In den nicht fachleistungsdifferenzierten Fächern muss der
Durchschnitt der Leistungen mindestens 4,0 betragen. Hierbei darf keine Note 6 vorliegen und höchsten zweimal die Note 5.
 
Ausgleichsregelungen
 -      höchstens eine Note4 im A-Kurs kann durch eine Note 2 im A- Kurs oder eine         Note 3 im B- Kurs oder im Wahlpflichtfach ausgeglichen werden
oder
-      eine Note 5 im B- Kurs kann durch eine Note 2 im A- Kurs oder durch eine              Note 3 im B- Kurs oder im Wahlpflichtfach ausgeglichen werden
 
Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- mindestens 3 Kurse im B- Niveau mit mindestens der Note 3
- im A- Kurs mindestens die Note 2
- in zwei weiteren Fächern mindestens Note 2
- In den anderen Fächern muss der Durchschnitt der Leistungen mindestens       3,0 betragen.

 
Dabei darf keine Note 6 und höchstens eine Note 5 vorliegen.
 
Ausgleichsregelungen
 -      höchstens eine Note 3 im A- Kurs kann durch eine Note 2 im B- Kurs oder               Wahlpflichtfach ausgeglichen werden
oder
-      eine Note 4 im B- Kurs kann durch eine Note 1 im A- Kurs oder eine Note 2 im        B- Kurs oder im Wahlpflichtfach ausgeglichen werden