Leistungsbeobachtung und Leistungsbewertung
- Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Schulgesetz vom 12. April 1996
Sek.1- Verordnung vom 02. August 2007
VV Leistungsbewertung vom 08.Oktober 2008
- Grundsätze
- Ziel der Bewertung: Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus; Messlatte sind die in Rahmenlehrplänen festgeschriebenen Qualifikationserwartungen; zu beachten sind die A- und B-Kursniveaus in MA/ EN ab 7/1 und DE/ NW ab 9
- Leistungsbeurteilung umfasst: Leistungsermittlung/ Leistungsbeurteilung/ Mitteilung der Ergebnisse an Schüler / Eltern
- Dient der Information der Schüler und Eltern über Leistungsstand/- entwicklung; ist Ausgangspunkt für Förderung
- Muss nachvollziehbar und verständlich sein, ist offen zu legen und ist kein Mittel der Disziplinierung
Bewertungsbereiche:
A) Schriftliche Arbeiten= Klassenarbeiten
- mindestens 5 Unterrichtstage zuvor ankündigen
- max. 1 Arbeit pro Tag/ 2 Arbeiten pro Woche
- Koordination der Termine
- Max. 2 Wochen Korrekturzeiten
- Über Berichtigung entscheidet LK
- Mehr als 1/3 mit 5 oder 6 bewertet, Einbeziehung der
Schulleitung
- Zur Kenntnisnahme der Eltern mitzugeben
- Max. 50% Bedeutung für Zeugnisnote
B) Schriftliche Leistungskontrollen
- geringere Dauer/ geringerer Umfang
- kurzfristige Korrektur
C) Mitarbeit im Unterricht
- mündliche Beiträge
- praktisch- experimentelle Beiträge
- gestalterische Beiträge
- praktische Beiträge/ Präsentationen
- Leistungsbeobachtungen über längeren Zeitraum/
nachvollziehbare Kriterien
D) Arbeit in verschieden Sozialformen
- Leistungen sind zu bewerten
- Leistungsanteile im Prozess und am Ergebnis sind
zuzuordnen
E) Fach Sport
- Entwicklungsstand ist zu berücksichtigen in Bezug
auf: Lernziele/ Leistungswille/ soziale
Verhaltensweisen/ individueller Lernfortschritt in
Abhängigkeit von physischer und psychischer
Entwicklung
F) Hausaufgaben
- langfristige/ umfangreiche Aufgaben
- Bewertung ist anzukündigen und zu beschreiben
- Mögliche Arbeiten: Projekte, Referate, Facharbeiten,
vorbereitende Arbeiten für Exkursionen/
Experimente…
G) Kategorien aus dem Bereich Arbeitsverhalten
- Führen von Heftern
- Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz( WAT/
NW…)
Schlüssel für Bewertung mit Noten
100%- 96% =1
95%-80% =2
79%-60%= 3
59%-45% =4
44%-16% =5
15%- 0% =6
(Verbindlich für Klassenarbeiten/ Abweichungen s. Fachkonferenzen)
Information und Beratung
- Schüler /Eltern haben Recht auf Auskunft
- Verpflichtung des Fachlehrers zur Information deutlicher Veränderung des Leistungsstandes und
- der Gefahr einer nichtausreichenden Leistungsbewertung
- Schriftliche Benachrichtigung der Eltern über Versetzungsgefährdung ca. 10 Wochen vor
- Zeugnisausgabe
- Aktualisierung des Notenstandes vor der Elternsprechstunde
- Individuelle Absprachen zwischen Eltern und Klassenleitung z. B. regelmäßige Zensurenübersichten o.ä.
- Beschluss der EV: Notenspiegel unter schriftlichen Arbeiten
- Berücksichtigen von Verstößen gegen sprachliche Richtigkeit
- Kenntlichmachen von Verstößen in jeder schriftlichen Arbeit
- Konsequenzen für die Bewertung in Facharbeiten, Projektarbeiten o.ä. umfangreichen schriftlichen Arbeiten
- Bereitstellen von Duden bei jeder schriftlichen Arbeit
- Umgang mit Leistungsverweigerung
- Leistungsverweigerung i.d.R. „ 6 „
- Unentschuldigtes Fehlen entspricht der Leistungsverweigerung/ Leistungsfeststellung, wenn vorher angekündigt oder wenn alle Schüler bewertet werden
- Entschuldigtes Fehlen: LK entscheidet über Ersatzleistung( Art/ Notwendigkeit)
- Betrug/ Täuschung: LK entscheidet über Fortsetzung der Arbeit/ teilweise Bewertung/ Wiederholung/ Note 6 ( Schwere des Falles/ Alter/ Reife des Schülers)
- Massives Stören: Ausschluss von Leistungserbringung möglich, über teilweise Bewertung entscheidet LK
- Zeugnisnoten
- für die Erteilung werden Durchschnitte zugrunde gelegt
- in Grenzfällen ( -,5 ) entscheidet der Fachlehrer, die Kriterien sind Klassenarbeiten (Fächergruppe I),Leistungsentwicklung, Elemente aus Bereich Arbeitsverhalten (Mitarbeit, Zuverlässigkeit, Ordnung)
- sind offen zu legen, Prinzip der Gleichbehandlung