Leistungsbeobachtung und Leistungsbewertung
Gesetzliche Grundlagen
Grundsätze
  • Ziel der Bewertung: Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus; Messlatte sind die in Rahmenlehrplänen festgeschriebenen Qualifikationserwartungen; zu beachten sind die A- und B-Kursniveaus in Mathematik und Englisch ab 7/2 sowie Deutsch und Chemie ab 9/1
  • Leistungsbeurteilung umfasst: Leistungsermittlung/ Leistungsbeurteilung/ Mitteilung der Ergebnisse an Schüler / Eltern
  • Dient der Information der Schüler und Eltern über Leistungsstand/- entwicklung; ist Ausgangspunkt für Förderung
  • Muss nachvollziehbar und verständlich sein, ist offen zu legen und ist kein Mittel der Disziplinierung
Bewertungsbereiche:
A)    Schriftliche Arbeiten= Klassenarbeiten
-         mindestens 5 Unterrichtstage zuvor ankündigen
-         max. 1 Arbeit pro Tag / 2 Arbeiten pro Woche
-         Koordination der Termine zum Schuljahresbeginn durch die Schulleitung
-         max. 2 Wochen Korrekturzeit
-         Über Berichtigung entscheidet die Lehrkraft
-         Mehr als 1/3 mit 5 oder 6 bewertet, Einbeziehung der Schulleitung
-         Zur Kenntnisnahme der Eltern mitzugeben
-         Max. 50% Bedeutung für Zeugnisnote
B)     Schriftliche Leistungskontrollen
-         geringere Dauer / geringerer Umfang
-         kurzfristige Korrektur
C)    Mitarbeit im Unterricht
-         mündliche Beiträge
-         praktisch - experimentelle Beiträge
-         gestalterische Beiträge
-         praktische Beiträge / Präsentationen
-         Leistungsbeobachtungen über längeren Zeitraum / nachvollziehbare Kriterien
D)    Arbeit in verschieden Sozialformen
-         Leistungen sind zu bewerten
-         Leistungsanteile im Prozess und am Ergebnis sind zuzuordnen
E)     Fach Sport
-         Entwicklungsstand ist zu berücksichtigen in Bezug auf: 
Lernziele / Leistungswille / soziale Verhaltensweisen / individueller Lernfortschritt in Abhängigkeit von physischer und psychischer Entwicklung
F)     Hausaufgaben
-         langfristige / umfangreiche Aufgaben
-         Bewertung ist anzukündigen und zu beschreiben
-         Mögliche Arbeiten: Projekte, Referate, Facharbeiten, vorbereitende Arbeiten für Exkursionen / Experimente etc.
G)    Kategorien aus dem Bereich Arbeitsverhalten
-         Führen von Heftern
-         Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz (WAT / NaWi…)
Schlüssel für Bewertung mit Noten
       100%- 96% = 1
          95%-80% = 2
          79%-60% = 3
          59%-45% = 4
          44%-16% = 5
          15%- 0%  = 6
(verbindlich für Klassenarbeiten / Abweichungen durch Beschlüsse der Fachkonferenzen möglich)
Information und Beratung
  • Schüler / Eltern haben Recht auf Auskunft
  • Verpflichtung des Fachlehrers zur Information deutlicher Veränderung des Leistungsstandes und der Gefahr einer nichtausreichenden Leistungsbewertung
  • Schriftliche Benachrichtigung der Eltern über Versetzungsgefährdung ca. 10 Wochen vor Zeugnisausgabe
  • Aktualisierung des Notenstandes vor der Elternsprechstunde
  • Individuelle Absprachen zwischen Eltern und Klassenleitung z. B. regelmäßige Zensurenübersichten o.ä.
  • Beschluss der EV: Notenspiegel unter schriftlichen Arbeiten
Berücksichtigen von Verstößen gegen sprachliche Richtigkeit
  • Kenntlichmachen von Verstößen in jeder schriftlichen Arbeit
  • Konsequenzen für die Bewertung in Facharbeiten, Projektarbeiten o.ä. umfangreichen schriftlichen Arbeiten
  • Bereitstellen von Duden bei jeder schriftlichen Arbeit
Umgang mit Leistungsverweigerung
  • Leistungsverweigerung wird i.d.R. mit Note “6” gewertet
  • Unentschuldigtes Fehlen entspricht der Leistungsverweigerung / Leistungsfeststellung, wenn vorher angekündigt oder wenn alle Schüler bewertet werden
  • Entschuldigtes Fehlen: Lehrkraft entscheidet über Ersatzleistung (Art / Notwendigkeit)
  • Betrug / Täuschung: Lehrkraft entscheidet über Fortsetzung der Arbeit / teilweise Bewertung / Wiederholung / Note “6” (Schwere des Falles / Alter / Reife des Schülers)
  • Massives Stören: Ausschluss von Leistungserbringung möglich, über teilweise Bewertung entscheidet Lehrkraft
Zeugnisnoten
  • für die Erteilung werden Durchschnitte zugrunde gelegt
  • in Grenzfällen ( -,5 )  entscheidet der Fachlehrer, die Kriterien sind Klassenarbeiten (Fächergruppe I), Leistungsentwicklung, Elemente aus Bereich Arbeitsverhalten (Mitarbeit,  Zuverlässigkeit, Ordnung)
  • sind offen zu legen, Prinzip der Gleichbehandlung